Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
1. Die folgenden Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart werden. 
2. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dem formularmäßigen Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir daher nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Bedingungen des Kunden verpflichten uns daher nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Diese werden auch durch bloße – sich nicht nochmals auf obigen Vorbehalt beziehende – Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.
3. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher gegenseitiger Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot, Preise und Leistung 
1. Unsere Angebote sind, soweit wir nichts anderes schriftlich zusichern, freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Vertriebsmitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. In den Preisen sind Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, Fracht, Versand, Zoll, Verpackung und eventuelle Versicherung nicht enthalten. Wir liefern die Ware in handelsüblicher Ausführung. Preisvereinbarungen gelten jeweils nur für den einzelnen Auftrag. Bei Folgeaufträgen ist der Preis jeweils neu zu verhandeln. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig
3. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4. Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10% davon abweicht. Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderleistung bis zu 20% auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.

§ 3 Zahlung und Verzug
1. Die Zahlung des Kaufpreises/Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf unseren Briefbögen genanntes Konto zu erfolgen. Wir behalten uns Vorkasse vor. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis für ausgeführte Lieferungen sofort zur Zahlung fällig. Geht der Rechnungsbetrag nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht bei uns ein, tritt am Tag nach Überschreiten der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein, Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten bleibt. 
4. Im Verzugsfall behalten wir uns vor, weitere Lieferungen auszusetzen oder zu verweigern. Ferner können wir in diesem Fall sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen, Rechnungen verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig und zahlbar. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Verlangt ein Besteller von uns Vorleistung, behalten wir uns anstelle der Verweigerung des Vertragsschlusses vor, zur Bonitätsprüfung Wirtschaftsauskünfte und Auskünfte über Namen und Adresse einholen, bevor wir einen Auftrag annehmen oder eine Bestellung ausführen.

§ 4 Lieferfristen
1. Lieferfristen sind freibleibend, soweit wir nicht schriftlich verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine ausdrücklich vereinbart haben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Wir behalten uns Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung vor, werden aber den Kunden rechtzeitig informieren. 
3. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt und andere, von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Aussperrung und Streiks sowie sonstige Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, Material- oder Energiemangel um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Wird die zulässige Lieferfrist von uns um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann der Vertrag auch innerhalb dieser angemessenen Nachfrist nicht erfüllt werden, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten, ohne jedoch weitergehende Rechte, Forderungen oder Ansprüche, gleich welcher Art, geltend machen zu können, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes (Kaufsache) in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Kommen wir – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – mit der Lieferung in Verzug und erwächst dem Besteller daraus ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, pro beendeter Woche des Verzuges eine Strafe von 0,5 %, höchstens aber von insgesamt 5 % vom Netto-Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann, sofern der Vorbehalt bei Annahme erklärt wurde.

§ 5 Versand und Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Mängelansprüche, Gewährleistung und Rückgriff
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich als Mängelanzeige anzuzeigen. Versand- bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 
2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


3. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Nacherfüllung, haben wir das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung. Schlägt eine Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigem Mangel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde eines Rechts- oder Fachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Aufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 
4. Dem Kunden steht bei Mängeln der Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6. Warenrücksendungen Seitens des Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits. 
7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner vorstehende Ziff. 6 entsprechend.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an allen dem Kunden überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art (auch in elektronischer Form) u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Falls nicht anders vereinbart, sind Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte untersagt.Paletten und Transportmittel sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich an uns zurückzugeben. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und aller mit ihr im Zusammenhang stehenden sonstigen Ansprüche unser Eigentum, auch wenn Zahlungen auf besonders bestimmte Forderungen geleistet werden. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu halten. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages inkl. Umsatzsteuer ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung des Kunden hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zwar zur Einziehung der Forderung ermächtigt, wir behalten uns aber vor, die Forderung selbsteinzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, Zahlungseinstellung vorliegt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
4. Im Falle der Ziff. 3 Satz 3 können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Be- u. Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, jedoch ohne uns zu verpflichten. Der Kunde erwirbt auch kein Eigentum gem. § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. 
5. Dasselbe wie vor gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache zu werten ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

§ 8 Haftungsbegrenzung
In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Wir haften bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfallschaden, Nutzungsausfall und sonstigen Vermögensschäden des Kunden. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Kunden
Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Kunden sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, einen Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Verträgen ergebenden gegenseitigen Ansprüchen und Pflichten ist unser Sitz, Köln. 
3. Vereinbarungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch beide Parteien. 
4. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus der Rechtsbeziehung mit und ohne unsere schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Stand: Januar 2023

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